Es wird schwerer: DFB ändert die Regeln beim Elfmeter

Vor der Ausführung eines Elfmeters wild springende Torhüter oder Keeper, die einige Schritte aus ihrem Kasten machen, um den Schützen zu irritieren, sind ein gewohntes Bild. Damit soll nun aber Schluss sein, wie eine Pressemitteilung des DFB offenbart. Der Verband hat demnach die Regeln für Strafstöße für alle Wettbewerbsspiele in Deutschland geändert. Für die Profipartien kommt außerdem eine neue Vorschrift hinzu, die den Videoschiedsrichter (VAR) betrifft.

Toleranzbereich bei der Anwendung von Artikel 14 gestrichen

Im Mittelpunkt der Neuerungen steht Artikel 14 des Regelwerks. Dieser schreibt vor, dass der Keeper beim Elfmeter den Blick zum Schützen zu richten hat, sich zwischen seinen Torpfosten befindet, aber weder diese noch die Latte berühren darf. Mindestens mit einem Fuß hat er außerdem auf oder hinter (also im Tor) der Torlinie zu stehen. Bewegen darf er sich erst, wenn der Ball gespielt wird.

Neu ist daran nichts. Bislang gab es allerdings einen Ermessensspielraum für die Schiedsrichter dafür, wie viel Bewegung sie dem Torhüter gestatten wollten und wo er stehen durfte. Der DFB hat diesen Toleranzbereich bei der Anwendung von Artikel 14 nunmehr komplett gestrichen. Folgt ein Torhüter den Vorschriften nicht zu 100 Prozent, muss der Unparteiische eingreifen. Dies bedeutet konkret, dass wir künftig beispielsweise sehen sollten, dass er die Standposition der Keeper genau kontrolliert.

VAR muss bei Profispielen eingreifen

Es kann dem Schiedsrichter passieren, dass er selbst nicht an die Überprüfung der 100-prozentigen Einhaltung von Artikel 14 denkt. Es liegt in der Natur der Sache, dass dies insbesondere in der Anfangszeit der geänderten Regel passieren dürfte. Für Profipartien hat der DFB deshalb die zusätzliche Vorschrift erlassen, dass der VAR eingreifen muss, sollte sich der Keeper nicht komplett an Artikel 14 gehalten haben. Im Zweifel muss der Elfmeter wiederholt werden. Dies gilt allerdings weiterhin nur dann, wenn der Schütze nicht getroffen hat. Ansonsten wäre die Wiederholung schließlich keine Bestrafung für den Regelverstoß, sondern eine Belohnung.

Kommentare sind geschlossen.